§19 Kampfbekleidung - Handschuhe - Bandagen - Zahnschutz –
Kopfschutz
1. Die Boxer müssen mit leichten Sportschuhen/Boxerschuhen, mit einer Sporthose und einem ärmellosen Trikot bekleidet sein. Weibliche Boxer können auch Kurzarmtrikots tragen. Weibliche Boxer können einen passenden Brustschutz tragen. Ein BH ohne feste Stützteile kann zusätzlich getragen werden. Bei weiblichen Boxern kann aus Glaubensgründen auch ein Trikot mit langen Armen und eine lange Beinbekleidung unter den Shorts erlaubt werden.
2. Hose und Trikots müssen sich nicht nur von der Kampfbekleidung des Gegners, sondern auch untereinander in ihrer Farbe so unterscheiden, dass die Gürtellinie deutlich sichtbar ist. Vereins- oder Verbandsabzeichen an der Kampfkleidung sind erlaubt. Der Ausrichter hat in der roten und blauen Ecke entsprechende Schärpen bereitzuhalten. Diese müssen mindestens 8 cm breit und 150 cm lang sein.
3. Die Boxer müssen einen Tiefschutz tragen. Muss der Tiefschutz während des Kampfes repariert werden, muss diese Reparatur außerhalb der Wettkampfstätte erfolgen. Für weibliche Boxer ist das Tagen eines Tiefschutzes dringend empfohlen.
4. Boxer dürfen nichts tragen, was Verletzungen verursachen könnte. Ringe, Halsketten, Ohrenstecker und ähnliche Gegenstände sowie Piercings jeglicher Art
sind zu entfernen und dürfen nicht überklebt werden. Es darf weder Oberlippen-, noch Kinn,- Backen- oder Vollbart (auch kein 3 Tage-Bart) getragen werden. Wer nicht glatt rasiert zur Waage erscheint, muss sich vorher rasieren, bevor er gewogen wird. Boxer dürfen nicht mit Bandagen bzw. Verbänden einschließlich
der Tapes oder auch Pflaster an Kopf und Armen kämpfen.
5. Die Verwendung eines Zahnschutzes in den Runden eines Wettkampfes ist Pflicht. Er darf keine roten oder rötlichen Farbmarkierungen haben. Festsitzende
Zahnspangen dürfen getragen werden. Bei einer doppelten Zahnspange ist ein doppelter Zahnschutz zu empfehlen.
6. Boxer bis zu einem Alter von 18 Jahren (Stichtag ist der 31.12. des Vorjahres) und weibliche Boxer müssen beim Wettkampf einen vom DBV zugelassen Kopfschutz mit gültiger Prüfmarke des DBV tragen. Diese Regelung gilt auch bei Kämpfen in der Männerklasse, sofern keine auf zwölf Unzen geeichten Handschuhe (gem. Abs. 6) zur Verfügung stehen. Der Kopfschutz ist im Ring anzulegen. Das Tragen von Haarnetzen, Schweißbändern oder Kopftüchern unter dem Kopfschutz ist erlaubt, darf aber die Sicht in keiner Weise beeinträchtigen. Die Haare dürfen nicht im Trefferbereich sein, lange Haare sind unter dem Kopfschutz zu verstauen. Weibliche Boxer dürfen einen Zopf tragen, der aber nicht in den Trefferbereich kommen darf.
7. Die Kampfhandschuhe (Paar) müssen – mit Ausnahme der Männer in den Gewichtsklassen von Weltergewicht bis Superschwergewicht – für alle Alters- und
Gewichtsklassen auf je zehn Unzen (284 g) geeicht sein, wobei der Lederanteil nicht mehr als die Hälfte des Gesamtgewichts ausmachen darf. In den Gewichtsklassen Weltergewicht bis Superschwergewicht der Männer werden Handschuhe verwendet, die auf je zwölf Unzen (340 g) geeicht sein müssen, wobei auch hier der Lederanteil nicht mehr als die Hälfte des Gesamtgewichts ausmachen darf. Beide Handschuhe müssen mit einer gültigen Prüfmarke des DBV versehen und die Polsterung funktionstüchtig sein. Die Prüfmarke hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Bei allen Meisterschaftskämpfen müssen die verwendeten Boxhandschuhe beider Boxer vom gleichen Hersteller sein. Die Boxhandschuhe und Kopfschützer, die von mehreren Boxern getragen werden müssen, sind jeweils nach jedem Einsatz zu desinfizieren (Desinfektionstücher) und dürfen erst danach wieder von einem anderen Boxer benutzt werden.
Zur Vermeidung von Verletzungsgefahren ist der Schaft der Handschuhe mit Tape abzukleben.
8. Bei allen Meisterschaften und Turnieren sind die benötigten Boxhandschuhe und Kopfschützer vom Veranstalter (Ausrichter) zu stellen. Dabei tragen die Boxer rote oder blaue Ausrüstungen (das gilt auch für das Trikot der Boxer), gemäß den Farben ihrer Ecke. Es wird empfohlen, sich auch bei allen anderen
Veranstaltungen dieser Regelung anzugleichen. Die Handschuhe und der Kopfschutz müssen vor der Urteilsverkündung ausgezogen werden.
9. Die Boxer haben weiche und saubere Stoffbandagen zu tragen, die höchstens 4,5 m und mindestens aber 2,5 m lang und 5 cm breit sein dürfen. Sie dürfen nicht über die Boxhandschuhe hinaus reichen. Die Bandagen dürfen auch um die Finger gewickelt werden. Eine Bandagierung für Elite Männer, wie sie in den Wettkampfregeln der AIBA vorgeschrieben wird (maximale Länge von 15m bei Bandagen und maximal 5m medizinisches Tape), ist erlaubt.